Krieger Abgas-Systeme

Hier erhalten Sie Informationen rund um das Thema Schornstein.
Mit meiner Erfahrung als Schornsteinfeger und im Schornsteinbau will ich Ihnen helfen den richtigen Schornstein zu finden.
Es werden Anregungen und Tipps zum Einbau der verschiedenen Schornsteinsysteme hier nachzulesen sein.

Auswahl des richtigen Schornsteins

Welchen Schornstein benötigt man eigentlich?
Als erstes sollte die Lage des Schornsteins festgelegt werden. Im oder am Haus ist bei der Durchführbarkeit entscheidend. Dabei ist zu beachten das "Bundesimmessionsschutz Gesetz", "Feuerungsverordnung" und "Bauordnung". In diesen Gesetzen und Verordnungen ist die Bauhöhe, Abstände zu brennbaren Bauteilen und Abstände zu Fenster geregelt. Einen doppelwandigen Edelstahlschornstein ist im Gebäude nur zulässig, wenn er L30 / 90 (Brandschutz) verkleidet wird. Aus diesem Grund ist ein Schachtsystem oder Leichtbaustein mit Innenrohr zu empfehlen. Um Abstände zu Decken- und Dachbalken herzustellen ist womöglich ein Versatz im Schornstein nötig. Das erhöht natürlich die Baukosten. Bei einem Aussenschornstein ist oft die Optik eine große Frage. Hier wird von einigen Herstellern das galvanische Verkupfern oder Pulverbeschichten nach RAL angeboten. Dadurch kann der Schornstein der Hausoptik angepasst werden.
Bevor Sie aber einen Schornstein kaufen fragen Sie Ihren Schornsteinfeger, da dieser den Schornstein hinterher abnehmen muß.

Die Gesetze rund um den Schornstein

Die gesetzlichen Grundlagen und Anforderungen beim Errichten eines Schornsteins sind klar geregelt. Auf dieser Seite wollen wir diese Gesetze verständlich erörtern. Die Auslegung dieser Gesetze ist kein Geheimniss. Der Schornsteinfeger wird Sie vor Ort beraten und die Durchfürbarkeit prüfen. Jedoch ist eine Vorabinfo recht nützlich um nicht als "kleiner Schuljunge" darzustehen. Mit dem nötigen Wissen kann man auch mal so einiges hinterfragen und so womöglich erhebliche Baukosten sparen. Der Schornstein muß Sicher aber nicht teuer sein.

- I. BImschV  ( Bundes Immissionschußgesetz Verordnung)
In diesem bundeseinheitlichem Gesetz ist die Schornsteinmündungslage festgelegt.
Bei einer Dachneigung bis 20° muß der Schornstein in der Dachfläche, aus dieser im 90° Winkel gemessen 1m herrausragen.
Bei einer Dachneigung >20° muß die Schornsteinmündung in der Waagerechten 2,30m von der Dachfläche entfernt sein.
Wird der Schornstein am First durchs Dach geführt muß er 0,4m drüber stehen.
Alle Fenster (auch die der Nachbaren) in einem Umkreis von 15m muß der Schornstein um 1m überragen.

- Bauordnung / Feuerungsverordnung
Diese sind Landesrecht und regeln die Abstände von Schornsteinen und Verbindungsstücken zu brennbaren Bauteilen.
Schornsteine aus Betonformstein, Schachtsysteme mit Innenrohr und zwei/dreischalige mit einem Wärmedurchlasswiderstand min 0,12m²K/W oder F90
                         5cm zu Bauteile aus brennbaren Baustoffen (Dach/Deckenkonstuktionen)
                         2cm zu Bauteile aus brennbaren Baustoffen wenn HINTERLÜFTET
Stahlschornsteine mit 2cm Isolierung und Zulassung
                         10cm oder nach Abstandsklassifizierung (Vorgabe des Herstellers)

Wanddurchführungen von Verbindungsstücken:
Wand aus brennbaren Baustoffen                      Abstand 20cm und mit Baustoffen
                                                                               aus nichtbrennbaren Material (A1)
                                                                               ausfüllen


                       

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